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Private Krankenversicherung

Das deutsche Krankenversicherungs-System ist zweigeteilt und besteht aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV).
In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind vorrangig abhängig Beschäftigte pflichtversichert, die mit ihrem Verdienst unterhalb von einer festgelegten Einkommensgrenze bleiben. Zudem gehören Bezieher von Ersatzeinkünften, Studenten und je nach Einkommen Familienangehörige von Pflichtversicherten zur Gesetzlichen.

Anders ist es in der Privaten Krankenversicherung. Dort können sich besonders Selbständige, Beamte und Künstler gegen Krankheiten und ihre Folgen versichern lassen. Aber auch Arbeiter und Angestellte, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, dürfen Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Als Versicherungspflichtgrenze wird das jährliche Bruttoeinkommen bezeichnet, bis zu dem Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Verdient ein Arbeitnehmer in drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als diesen vom Gesetz festgelegten Betrag, kann er in die PKV wechseln. (Quelle: Versicherungspflichtgrenze)

Der Beitragssatz zur GKV, ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens, wird vom 01. Januar 2009 an einheitlich von der Bundesregierung festgelegt. Für die Beiträge gibt es eine Höchstgrenze, die Beitragsbemessungsgrenze. Von dieser Grenze an bleiben die Beiträge gleich, auch bei einem höheren Verdienst. Die Kosten einer privaten Krankenversicherung werden dagegen völlig individuell ermittelt. Der Krankenversicherungs-Beitrag in einem Unternehmen der PKV ist unabhängig vom Einkommen. Andere Kriterien bestimmen die Beitragshöhe:

Das Geschlecht
Frauen haben durchschnittlich eine höhere Lebenserwartung als Männer. Also werden sie auch höhere Kosten durch ein größeres Erkrankungsrisiko verursachen. Deshalb sind die Beiträge für Frauen meistens höher als die der Männer.

Das Eintrittsalter
Je älter ein Kunde beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist, um so höher fällt der Beitrag aus.

Der Gesundheitszustand
Gibt es zahlreiche oder schwere Vorerkrankungen, kann die Versicherung Zuschläge verlangen oder auch Leistungen ausschließen.

Es ist beim Eintritt in eine private Krankenversicherung unbedingt nötig, Fragen nach dem aktuellen Gesundheitszustand und Vorerkrankungen wahrheitsgemäß zu beantworten. Stellt sich später heraus, dass Sachverhalte verschwiegen worden sind, kann der Versicherer Leistungen verweigern. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung kann eine private Krankenversicherung einen Bewerber auch von vornherein ablehnen.

Welche ist die richtige private Krankenversicherung?
Am gesetzlichen Gesundheitssystem wird immer wieder geändert. Das Geld ist knapp, die Krankenkassen haben viel Personal und es wird zu wenig auf alternative Methoden gesetzt. Das alles ist nicht immer zum Wohl des Patienten, der diesem System ausgeliefert ist. Private Krankenversicherungen sind dagegen eine Alternative. Die Vorteile bekommt man sofort zu spüren, wenn man die Versicherung braucht: Medikamente, die man als Kassenpatient selbst zahlen muss, werden von der Privaten übernommen. Ärzte mit Erfahrung behandeln, keine Anfänger. Brillen werden vollständig bezahlt, nicht nur zu einem Bruchteil. Nur einige der Vorteile, die eine private Krankenversicherung zu bieten hat. Aber sobald man sich mit der Auswahl einer privaten Krankenversicherung beschäftigt, wird man fast erdrückt von der Vielfalt. Hier lohnt sich immer ein Vergleich, weil die individuellen Lebensumstände bei jedem anders ist. Die private Krankenversicherungen lassen sich maßschneidern. Gute Beratung ist wichtig. Aber auch ein guter Überblick. Beides bekommt man unter privatekrankenversicherungen.de.

Ein großer Vorteil einer privaten Krankenversicherung und der privaten Rentenversicherung ist der, dass man sich sehr individuelle Leistungen passgenau zusammenstellen kann. Es ist sowohl möglich, besondere Risiken abzudecken als auch Leistungen auszuschließen, die man gar nicht haben will. Andererseits kann man die Produkte einschließen, die persönliche Bedeutung haben. Beispielsweise ist für den einen naturmedizinische Behandlung wichtig, ein anderer möchte sich ein Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung bei einem Krankenhausaufenthalt sichern. Auch sind Selbstbehalte möglich, und nicht wenige private Krankenversicherer zahlen anteilig Beiträge zurück, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Generell sollte vorher ein Vergleich für die private Krankenversicherung eingeholt werden, denn es bedarf einer vernünftigen Beratung für diese Entscheidung.

Aktuell gibt es den Gesundheitsfonds, der vom 01. Januar 2009 an startet. Dieser hat zunächst auf die PKV keinen direkten Einfluss. Die Einheitsbeiträge, die in den Fonds fließen, kommen nur von den GKV-Versicherten. Aus diesem Fonds bekommen die gesetzlichen Krankenkassen Beiträge nach bestimmten Verteilungsschlüsseln zugewiesen. 

Im Zuge der gesamten Gesundheitsreform dürfen eue Mitglieder der Privaten ab 2009 bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter ihre angesparten Altersrückstellungen zum Teil mitnehmen, um den Wechsel einfacher zu gestalten. Allerdings kann man nur in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln, auch das eine Neuerung. Dieser Tarif muss dem Leistungskatalog der GKV entsprechen und darf über die Kosten des GKV-Beitrages nicht hinausgehen. Auch für PKV-Versicherte, die einen Volltarif nicht mehr zahlen können, steht dieser Tarif offen.