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Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, auch wenn viele Personen anders denken, genauso wichtig wie eine private Krankenversicherung, eine gute Kfz Versicherung usw.
Die Frage, wer eine solche Versicherung benötigt können wir sehr häufig hören und die Antwort ist darauf eigentlich sehr einfach: Jede berufstätige Person sollte in Deutschland optimalerweise eine solche Versicherung abgeschlossen haben! Die gesetzlich vorgesehene Rente für den Fall der Invalidität reicht keineswegs aus, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten und aus diesem Grund ist eine private Vorsorge erforderlich.
- Für Berufsanfänger ist der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung äußerst wichtig, da diese Personengruppe erst nach 5 Jahren Berufstätigkeit einen Anspruch auf gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit hat.
- Für Selbständige und Freiberufler ist für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit überhaupt keine staatliche Versorgung vorgesehen. Diese Personengruppe kann sich nur durch eine private Versicherung absichern.
Viele Personen denken, das eine Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen kann und möchte somit Geld sparen. Das ist aber nicht richtig, da die Berufsunfähigkeitsversicherung der Unfallversicherung überlegen ist und auf jeden Fall vorgezogen werden sollte. Die Unfallversicherung sieht eine Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit nur als abgesichert, falls dies in Folge eines Unfalles eingetreten ist. Sollten Sie durch eine schwere Erkrankung arbeitsunfähig werden, so ist dies von der Unfallversicherung nicht abgedeckt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sieht aber beide Fälle als abgesichert und bietet somit einen breiteren Schutz.
Sollten Sie sich für den Abschluss einer solchen Versicherung entscheiden, dann empfehlen wir Ihnen vor der Antragsstellung einen kostenlosen Versicherungsvergleich um schnell die besten Anbieter sowie preiswerteste Angebote finden zu können.
Ob eine Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit vorliegt oder nicht, sowie die Bestimmung des Invaliditätsgrades wir im Regelfall von dem behandelnden Arzt des Versicherten festgestellt. Es kann aber auch vorkommen, dass der Versicherer mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist und in diesem Fall wird über die Situation des Versicherten ein sogenanntes Ärztegremium entscheiden und die Versicherungsgesellschaft kommt für alle hierdurch entstandenen Kosten auf. Das Ärztegremium wird in der Regel aus folgenden Personen zusammengestellt:
- ein Arzt der Versicherungsgesellschaft
- ein Arzt Ihrer Wahl
- und ein unabhängiger Gutachter.
Ziel einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es, im Fall der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit des Versicherten eine Berufsunfähigkeitsrente zu bezahlen. Die Berufsunfähigkeitsrente kann je nach Versicherungsgesellschaft sowie Versicherungsvertrag unterschiedlich lang gezahlt werden. Es gibt grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
- bis man wieder gesund ist bzw. arbeiten kann
- bis man einen anderen Beruf ausüben kann
- maximal aber so lange, wie im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ab wann man Leistungen erhält. Der Zeitpunkt, ab dem man Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält kann von einer Versicherungsgesellschaft zur anderen ebenfalls unterschiedlich ausfallen. Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten:
- Ab Meldung der Berufsunfähigkeit
- ab Eintritt der Berufsunfähigkeit (dies kann bei einer verspäteten Meldung einen grossen Unterschied machen)
- Einige Tarife sehen auch Karenzzeiten vor. In diesem Zeitraum werden keine Leistungen gezahlt.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine reine Risikoversicherung. Dies heisst, dass man nach Ablauf der Versicherungslaufzeit kein Geld ausgezahlt bekommen wird. Es gibt einige Versicherungsgesellschaften, die nach Ablauf des Vertrages einen niedrigen Betrag auszahlen, der aus anfallenden Überschüssen angespart wurde. Eine solche Leistung wird allerdings von keiner Versicherungsgesellschaft garantiert und die Höhe kann ebenso nicht im Voraus festgestellt werden.
Einige Versicherungsgesellschaften möchten darüber informiert werden, wenn die Versicherten den Beruf wechseln. In einigen Fällen kann dies zu einer Beitragserhöhung führen, falls man in einen risikoreicheren Beruf wechselt. Es gibt aber natürlich auch Versicherer, die weder eine Anpassung des Beitrages noch eine Benachrichtigung im Fall des Berufswechsels fordern.


