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Was hinter dem Basistarif private Krankenversicherung steckt?

Basistarif

Seit dem 01. Januar 2009 kennt die private Krankenversicherung einen neuen Tarif, den sogenannten Basistarif. Dieser muss von allen privaten Krankenversicherern zu prinzipiell gleichen Bedingungen angeboten werden und entspricht im Wesentlichen mindestens dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei ersetzt der Basistarif den bislang von den privaten Krankenkassen angebotenen Standardtarif, weist jedoch einige Unterschiede zu den sonst bei den privaten Krankenkassen üblichen Vorgehensweisen auf. Zu den wichtigsten Unterschieden gehört, dass sich die Höhe für die Versicherungsprämie nur an dem Geschlecht und dem Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss orientiert. Die sonst übliche Gesundheitsprüfung und eine Berücksichtigung des Gesundheitszustands bei der Beitragsberechnung entfällt und auch Risikozuschläge oder eine Ablehnung des Antrages sind nicht zulässig. Zudem darf die Höhe der Versicherungsprämie nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung.

Ein weiterer erheblicher Unterschied besteht darin, dass die abgesicherten Leistungen im Basistarif nicht wie sonst üblich garantiert sind. Da der Basistarif an die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen angelehnt ist, bedeutet das, dass Kürzungen und Streichungen im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung auch auf den Basistarif übertragen werden. Etwas einfacher wird allerdings ein Wechsel der privaten Krankenversicherung, denn die Alterungsrückstellungen, die bislang bei der bisherigen Krankenversicherung verblieben sind, können bis zur Höhe des Basistarifs mitgenommen werden. Ein Wechsel in den Basistarif selbst hingegen ist an Fristen gebunden. Versicherungsnehmer, die bereits privat krankenversichert sind, können noch bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif wechseln, entweder bei ihrem bisherigen Versicherer oder bei einem anderen Anbieter. Danach ist ein Wechsel nur noch dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass er aufgrund seiner finanziellen Situation auf einen Wechsel in den Basistarif angewiesen ist, um auf diese Weise seine private Krankenversicherung aufrecht erhalten zu können.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die dort als freiwillige Mitglieder versichert sind oder wären, können innerhalb von sechs Monaten nach Ende ihrer Versicherungspflicht in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Insgesamt sollte ein Wechsel allerdings gut überlegt sein. In vielen Fällen ist es sinnvoller, den Leistungsumfang des bisherigen Tarifs zu reduzieren oder höhere Selbstbeteiligungen zu vereinbaren. Auf diese Weise kann nämlich die Versicherungsprämie gesenkt werden, ohne dass Leistungseinbußen entstehen. Daneben kann es sich für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen lohnen, eine private Krankenzusatzversicherung anzuschließen und den Versicherungsumfang auf diese Weise zu erweitern. So kann es für einen älteren Versicherungsnehmer, der auch im Basistarif eine recht hohe Prämie für sich und zudem möglicherweise zusätzlich auch für seinen Ehepartner bezahlen müsste, sinnvoller sein, freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben und erweiterte Leistungen beispielsweise im Hinblick auf die zahnmedizinische Versorgung durch eine günstige private Zusatzkrankenversicherung anzusichern.