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Darlehen

Das Darlehen ist die neuere Form des alten Wortes Darlehn. Mit Lehn wurden im Feudalismus Anleihen bezeichnet. Dabei handelt es sich auch heute noch darum, dass Geld oder Sachwerte auf Zeit einem Darlehensnehmer zum Gebrauch übergeben werden. Das bedeutet also, es wird ein Vertrag geschlossen, der sich nach den Rechtsgrundsätzen des Schuldrechts richtet. Der Vertrag besteht zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Darlehensgegenstand ist hauptsächlich Geld in Form von Münzen der Banknoten. Auch Guthaben auf einem Bankkonto, welches sofort liquide gemacht werden kann, zählt zu den Darlehensgegenständen. Sachdarlehen sind eher seltener. Wenn das Darlehen fällig ist, so muss der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber entweder die Waren zurück gewähren (Sachdarlehen) oder den Wert der Geldschuld, den so genannten Nennbetrag bezahlen. Neben der Rückerstattung des Darlehens ist ein Zins fällig, den der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu zahlen hat. All dies wird im Darlehensvertrag vereinbart.

Es gibt verschiedene Arten von Darlehen. Bei einem Fälligkeitsdarlehen (endfällig) wird am Ende der Laufzeit das Darlehen mit Hilfe einer Einmalzahlung komplett zurückgezahlt. Beim Annuitätendarlehen ist die Rate immer gleich hoch. Sie besteht aus Zins und Tilgung. Innerhalb der Laufzeit des Annuitätendarlehens steigt der Anteil der Tilgung, wobei sich der Anteil der Zinsen entsprechend vermindert. Dies sind in der Praxis recht häufige Darlehen.

Bei einem Tilgungsdarlehen sinken die Raten, so lange das Darlehen läuft. Zinsen werden aus dem Restkapital ausgerechnet, während die Tilgung über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Nutzt man ein Laufzeitzinsdarlehen (Ratendarlehen), so ist der Zinsbetrag zu Beginn der Laufzeit für den gesamten Zeitraum des Darlehens komplett als ein Betrag dem Betrag des Darlehens angerechnet. Dann wird bis zum Laufzeitende eine gleich bleibende Rate zurückgezahlt. Ein partiarischesDarlehen beinhaltet für den Darlehensgeber eine Gewinnbeteiligung. Diese kann anstelle der Zinsen oder zusätzlich dazu vereinbart werden. Eine weitere gängige Darlehensform ist ein Bauspardarlehen. Auch für die Beamten gibt es ein Beamtendarlehen.

Möglicherweise verlangt der Kreditgeber für Kredite eine Sicherheit. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Kreditnehmer keine hohe Bonität aufweist. Die Bonität sagt etwas über die Zahlungsfähigkeit und damit die Kreditwürdigkeit des Kunden aus. Als Sicherheiten eignen sich z. B. Abtretungen von Forderungen oder Grundschuldeinträgen sowie die Sicherungsübereignung von Gegenständen (z. B. Fahrzeuge). Dafür wird eine gesonderte Sicherungsabrede erstellt.

Wer Darlehen vergleicht, sollte auf jeden Fall nicht den nominalen Zinssatz berücksichtigen. Dieser ist zwar werbewirksam, beinhaltet jedoch nicht die Gebühren, die der Kreditnehmer für die Bearbeitung meist einbehält. Beim Darlehensvergleich ist der effektive Jahreszins die Richtgröße. Mit dessen Hilfe findet man Darlehen günstig. Um den Effektivzins zu berechnen, gibt es genaue gesetzliche Vorschriften. Man kann auch eine Berechnung wie bei der klassischen Rentenrechnung für die Raten eines Darlehens nutzen.

Auf jeden Fall sollte man genau vergleichen, welche Konditionen die einzelnen Darlehensgeber anbieten. Diese können sich in den Laufzeiten und in den Zinsen erheblich unterscheiden. Auch die notwendigen Besicherungen handhabt jeder Darlehensgeber anders. Allen gemein ist jedoch der schriftliche Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Darin wird alles Wichtige vereinbart. Und auch hier gilt, Punkte die vereinbart werden, können später keine Streitgrundlage bilden. Wie überall im Vertragsrecht ist es so, dass je umfangreicher Vereinbarungen getroffen werden, umso weniger Widersprüche gibt es am Ende. Naturschiefer und andere Naturbaustoffe sorgen für ein gesundes Wohnklima.